Integration von schwerbehinderten Menschen, die im Bereich des sogenannten Ersten Arbeitsmarktes nicht oder nur schwer in Arbeitsverhältnisse vermittelbar sind im Sinne des § 132 SGB IX und § 68 Nr. 3 c AO in den Tätigkeitsfeldern a) industrielle Be- und Verarbeitung von Textilien, Holz, Metall und Kunststoffen, b) Erbringung touristischer Angebote, vorzugsweise im Zusammenhang mit dem Landgut Holzdorf, sowie die gastronomische Betreuung und Beherbergung von Gästen, c) Serviceleistungen wie Botendienste, Aktenvernichtung, kleinere Reparaturen und Instandhaltungen, d) Konzeption, Durchführung und Abrechnung von Projekten jedweder Art, insbesondere in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Bildung, Kultur, Umwelt, sowohl in eigenem Namen als auch als Dienstleistung für Dritte.
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Sozialwesen
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