Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "gemeinnützige Zwecke" des § 52 der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist jeweils einzeln oder zusammen: Förderung von Kunst und Kultur; Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke, insbesondere im Rahmen der Förderung von Kunst und Kultur. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens bilden: Finanzielle Unterstützung von jungen Filmschaffenden und sonstiger Kreativer in Form von Preisen und Zuschüssen insbesondere im Rahmen des Impactfilm-Festivals. Durchführung von Veranstaltungen und Besuch von Schulen im Rahmen von Impactfilmtouren, auch europaweit, um durch das Medium Film Impulse zum sozial, ethnologisch und ökologisch verantwortungsvollen Handeln zu setzen. Unterstützung von Sozialunternehmen, Sozialverbänden und Sozialeinrichtungen durch Filmprojekte, die auf ihre Arbeit aufmerksam machen sollen und nicht ertragsabhängig produziert werden. Freie und öffentliche, mediale Bereitstellung der Filme über Sozialeinrichtungen, um Interesse am bürgerschaftlichen Engagement anzuregen.
Kunstgalerien und Museen
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