1.) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung (AO). 2.) Zweck der Gesellschaft ist gem. § 52 AO a) Nr. 1 die Förderung der Wissenschaft und Forschung, b) Nr. 4 die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, c) Nr. 5 die Förderung der Kunst und Kultur, d) Nr. 7 die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, e) Nr. 9 die Förderung des Wohlfahrtswesens, f) Nr. 10 die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden, g) Nr. 12 die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung, h) Nr. 13 die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, i) Nr. 15 die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit j) Nr. 24 die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens, k) Nr. 25 die Förderung des b+rgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke 3.) Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht: a) Im Bereich von Nr. 1 der Förderung von Wissenschaft und Forschung durch -die Erforschung von geeigneten Methoden, Prozessen und digitalen Unterstützungssystemen für die kaufmännische Leitung von gemeinnützigen Einrichtungen und Sozialunternehmen, -die Erforschung des gemeinnützigen Sektors, insbesondere im Hinblick auf geeignete Methoden zur effizienten betriebswirtschaftlichen Steuerung, eine optimale Mittelverwendung und - abrechnung sowie die Entwicklung von Sozialunternehmen im Allgemeinen, - die kostenlose Veröffentlichung von Forschungsergebnissen sowie Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit, - die Unterstützung der wissenschaftlichen Begleitung von gemeinnützigen und sozialunternehmerischen Projekten. b) Im Bereich von Nr. 4 der Förderung von Jugendhilfe durch -die Unterstützung von Projekten zur Entwicklungsförderung junger Menschen, - die Unterstützung von Nachhilfe, Hausaufgabenbetreuung und betreuten Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche aus vornehmlich wirtschaftlich benachteiligten Familien, - die Unterstützung von Mentoren- und Bildungspaten-Programmen, -die Unterstützung von für die betroffenen kostenlosen Kinderbetreuungsangeboten. c) Im Bereich von Nr. 5 der Förderung von Kunst und Kultur durch -die Unterstützung bei der Planung und Durchführung von kulturellen und künstlerischen Projekten. d) Im Bereich von Nr. 7 der Volks- und Berufsbildung durch - die Erstellung und/oder die Bereitstellung von allgemeinen Informationen über die Verwaltung, das Management und die Entwicklung von gemeinnütziger Organisation beispielsweise in Form von Webinaren, eines Webportals oder Wiki, von Pressearbeit und/oder eines regelmäßigen Newsletters; - die Konzipierung und Durchführung von Kursen, Vorträgen und anderen Veranstaltungen belehrender Art in denen betriebswirtschaftliches Know-How und Methoden zur kaufmännischen Leitung in kostenlosen oder kostendeckenden Seminaren, Webinaren, Workshops o.ä. an gemeinnützige Einrichtungen, Sozialunternehmen und andere Interessierte vermittelt werden, - das Anbieten einer kostenlosen Grundberatung zum Management und zur kaufmännischen Leitung von gemeinnützigen Organisationen und Sozialunternehmen. Hierzu kann auch eine Anamnese der Aufbau- und Ablauforganisation von Sozialunternehmen gehören, -die Unterstützung von Bildungsprojekten zur Förderung von hilfebedürftigen sowie von schwer oder nicht vermittelbaren Persone
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