2.1. ist die Verfolgung gemeinnütziger sowie auch mildtätiger Zwecke gemäß § 52 AO und § 53 AO - im In- und auch im Ausland. 2.2. Gemeinnützige und mildtätige Zwecke in diesem Sinne sind insbesondere die Förderung 1. von Wissenschaft und Forschung 2. der Religionen, soweit sie dem Allgemeinwohl selbstlos dienen 3. des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO und von Tierseuchen 4. der Jugend- und Altenhilfe 5. der Kunst und Kultur 6. des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege 7. der Erziehung, Ausbildung, Weiterbildung, Berufsbildung und Studentenhilfe 8. des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes 9. des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten 10. der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten, die Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, die Förderung des Suchdienstes für Vermisste 11. der Rettung aus Lebensgefahr 12. des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung 13. internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens 14. des Tierschutzes 15. der Entwicklungszusammenarbeit und der Entwicklungshilfe 16. von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz 17. der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene 18. der Gleichberechtigung von Mann und Frau 19. des Schutzes von Ehe und Familie 20. der Kriminalprävention 21. des Sports 22. der Heimatpflege und Heimatkunde 23. der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums, einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunks, des Modellflugs und des Hundesports 24. des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich des Grundgesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind 25. des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke 26. mildtätiger Zwecke gemäß § 53 AO 2.3. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten, Zweckgesellschaften gründen und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.
Interessengemeinschaften
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
Die wichtigsten Informationen zu einem Unternehmen in übersichtlicher und zuverlässiger Form. Als bestmögliche Entscheidungsgrundlage zur Minimierung Ihrer Geschäftsrisiken. Die SCHUFA-Kompaktauskunft liefert Ihnen beispielsweise:*
* Die aufgeführten Informationen sind enthalten, sofern diese der SCHUFA Holding AG vorliegen
** Alle genannten Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827