1. die Vermittlung des Abschlusses und des Nachweises der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume sowie die Vorbereitung bzw. Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene bzw. fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten sowie von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechten, ferner die wirtschaftliche Vorbereitung bzw. Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung. Ferner, die Errichtung von Wohnbauten sowie gewerblichen Bauvorhaben durch Subunternehmer, die Beteiligung und Unterbeteiligung an Wirtschaftsunternehmen aller Art, der An- und Verkauf von Immobilien und Grundstücken, die Verwaltung von Immobilien und Grundstücken, treuhänderische Aufgaben im Zusammenhang mit Grundstücks- und Immobiliengeschäften, die Konzeptionierung, Aufbereitung und Erstellung von Immobilien und Grundstücken, die Finanzierungsvermittlung, die Versicherungsvermittlung und die Vermittlung von Unternehmen. 2. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen oder zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig und nützlich erscheinen. Sie kann sich auch an anderen Unternehmen beteiligen, die denselben oder einen ähnlichen Gesellschaftszweck haben. 3. Die Gesellschaft kann auch Zweigniederlassungen errichten und unterhalten.
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