Übernahme von Stabsfunktionen und Managementaufgaben für Industrieunternehmen sowie die Erbringung von Beratungsleistungen jeder Art und alle in diesem Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Hierzu gehört im Einzelfall auch die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen für andere (Garantiegeschäft), sofern die Gesellschaft an der Übernahme ein eigenes Interesse hat und dies kein Bankgeschäft i.S.d. KWG darstellt. Das Unternehmen betreibt keine Rechtsberatung und keine Geschäfte, die Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern vorbehalten ist. Das Unternehmen ist befugt, alle Leistungen zu erbringen, die dem vorgenannten Gesellschaftszweck dienen und für die eine behördliche Konzession oder Erlaubnis nicht notwendig ist. Soweit Leistungen erbracht werden, die dem Handwerk unterliegen oder die einer gesetzlichen Genehmigung, Zulassung ö.Ä. bedürfen, wird das Unternehmen die entsprechende Konzession oder Erlaubnis nicht erteilt werden, werden die entsprechenden Tätigkeiten an Subunternehmer vergeben, die über die entsprechenden Qualifikationen verfügen.
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