Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung (zurzeit §§ 51 ff. AO 1977). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Jugendhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Kultur und Unterstützung von Flüchtlingen und hilfsbedürftigen Personen. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung von Hilfeleistungen für Jugendämter nach den gesetzlichen Bestimmungen der Jugendhilfe in den neuen Bundesländern, wie z. B. Kinder- und Jugendwohnen, Kindertagesbetreuung etc., die Durchführung von Bildungsangeboten im Sinne des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes (BbgWBG), die Durchführung von sozialen Projekten wie z. B. kulturellen Veranstaltungs-, Bildungs- und Freizeitangeboten für Flüchtlinge und andere Hilfsbedürftige, wie Theateraufführungen, Diskussionsrunden, Musikveranstaltungen, Ferienfreizeiten, Malkurse oder interkulturelle Treffpunkte.
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Sozialwesen
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