UG verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zweck im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kultur im Bereich Musik, Ton und Kunst (Zweck i.S. des § 52 AO). Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - Durchführung von Festivals, Konzerten, Clubmusik und performativen Formaten, - Bereitstellung Plattform/Bühne für regionale und überregionale Künstler*innen, - Förderung audio-visueller Formate und Künstler*innen, - Förderung zeitgenössischer, experimenteller Kultur, - Erschließen von Räumen und Leerstand zur kulturellen (Zwischen)Nutzung, - Vernetzung von kunst- und kulturschaffenden Personen, - Förderung der nordbayerischen Musikszene, - Förderung von Diversitäten, - Durchlässigkeit zwischen Kultursparten fördern, - Veranstaltung und Erprobung von grenzgängerischen Formaten in Bild und Ton, die über Unterhaltungskultur (U-Kultur) bzw. populäre Formate hinausgehen.
Theater, Opernhäuser und Konzerthäuser
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