Errichtung von Häusern, der Erwerb, die Vermietung und die Verwertung von Liegenschaften und Baurechten, die Entwicklung von Liegenschaftsprojekten sowie die Ausübung von sonstigen Bautätigkeiten und alle damit verbundenen Geschäfte und Tätigkeiten. Die Gesellschaft wird nicht im Sinne des § 34 c Gewerbeordnung (gewerbsmäßige Vermittlung von Grundstücksverträgen/Durchführung von Bauvorhaben mit fremden Mitteln) tätig und führt desweiteren keine handwerklichen Leistungen selbst aus. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen und sich an solchen beteiligen, gegebenenfalls auch unter Übernahme von deren Geschäftsführung/Vertretung und der unbeschränkten Haftung. Sie darf Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an ähnlichen oder gleichartigen Unternehmen beteiligen.
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