Berufliche Eingliederung und Förderung behinderter und nichtbehinderter Menschen im Sinne der jeweils einschlägigen Gesetze zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben. Dazu werden Plätze für Arbeitsausbildung und -training und für Personen, die unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes keine Arbeit finden, Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt. Ein weitgehend selbständiges Leben innerhalb der Gesellschaft soll erreicht werden. 2. Zur Erreichung dieser Ziele ergreift die Gesellschaft u. a. folgende Maßnahmen: a) Beratung und Betreuung psychisch kranker Menschen, behinderter Menschen und anderer beeinträchtigter Menschen in sozialer und psychologischer Hinsicht. b) Schaffung und Unterhalt von Arbeitsplätzen durch Errichtung von Zweckbetrieben. c) Förderung von Initiativen zur Schaffung von Arbeitsplätzen in Wirtschaftsbetrieben der Region und deren Betreuung am Arbeitsplatz. d) Beratung von Wirtschaftsbetrieben der Region bei der Einrichtung von behindertengerechten Arbeitsplätzen.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
Mechanik
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