Förderung von Kunst und Kultur im Bereich der Realisierung von Medienprodukten Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: das zur Verfügung stellen von Ressourcen, die benötigt werden um kreative Projekte aus dem Bereich Kunst und Kultur umzusetzen und zu veröffentlichen. Unterstützt werden talentierte Kunst- und Kulturschaffende, deren Produktionen zum Hauptteil in Deutschland umgesetzt werden. Die unterstützten Personen fungieren als Hilfspersonen i.S.v. § 57 Abs. 1 S. 2 AO, wobei die Gesellschaft die satzungsgemäße Mittelverwendung überwacht. Je nach den Anforderungen des unterstützten Projekts können die von der Gesellschaft bereitgestellten Ressourcen folgendes beinhalten: - Selbstlose Bereitstellung von Ausrüstung für die Erstellung und Bearbeitung von Video- und Audioproduktionen - Selbstlose Projektfinanzierung - Selbstlose Durchführung von Mentoring und Beratung - Selbstlose Bereitstellung personeller Ressourcen (Kameramann, Audiotechniker, Sound Effects, Musiker etc.) - Selbstlose Produktion von Video- und Audioaufnahmen sowie deren öffentliche Aufführung.
Kunstgalerien und Museen
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