Beratung, Planung, Projektierung und Realisierung von Bauvorhaben einschließlich der Gebäudesanierung, sowie alle artverwandten Geschäfte. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten als Bauträger oder Baubetreuer i. S. d. § 34 c GewO und Tätigkeiten, für die nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) eine Pflicht zur Eintragung in die Handwerksrolle besteht.
Bauunternehmen und Bauhandwerk
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