Der Betrieb einer Kunstakademie unter Beachtung folgender Grundsätze: a) Die Gesellschaft hat die Aufgabe, den künstlerischen Nachwuchs durch geeignete Lehrveranstaltungen aus- und weiterzubilden. b) Sie leistet als konfessionell und politisch unabhängige Einrichtung im Rahmen der freiheitlich demokratischen Grundordnung eine von Zielen des Grundgesetzes förderliche Weiterbildungsarbeit. c) Der Zugang zu den Veranstaltungen der Gesellschaft ist allen ausreichend künstlerisch begabten Personen, gleich welchen Alters oder welcher Staatsangehörigkeit, gesellschaftlicher und beruflicher Stellung sowie politischer, religiöser und weltanschaulicher Zugehörigkeit offen. d) Die Gesellschaft kann im Rahmen ihres Programms mit anderen Kultureinrichtungen, Verbänden und Organisationen zusammenarbeiten. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
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