Erbringung von Beratungs- und Consulting-Dienstleistungen zur Investition in Wohnimmobilien und in Forderungen, die an Wohnimmobilien gesichert sind. Die Gesellschaft darf ihre Dienstleistungen für Privatpersonen und Unternehmen erbringen. Die Gesellschaft führt keine Tätigkeiten durch, die eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 11 (Finanzinstrumente) und nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 (Kreditgeschäfte) des Kreditwesengesetzes erfordern. Die Anlage- und Abschlußvermittlung sowie Anlageberatung, soweit dadurch keine Erlaubnispflicht der Gesellschaft gemäß § 32 KWG begründet wird und allgemeine Beratungsleistungen im Bereich Immobilien, Finanzen und Kapitalmarkt, soweit diese keiner Erlaubnispflicht unterliegen. Aufbau, Betrieb, Management und Vermarktung von Internetportalen zur Zusammenführung von Kapitalgebern und Kapitalnehmern. Die Erbringung von Verwaltungs- und Serviceleistungen gegenüber Handelsvertretern und verbundenen Unternehmen in sämtlichen für den Geschäftsbetrieb erforderlichen Bereichen, wie beispielsweise Controlling, EDV, Rechnungswsesen, Marketing, Mediaplanung, Personalverwaltung, Revision, Schulungen und Veranstaltungen. Die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar dienlich sind.
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