Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Firma HWV Finanzberatung GmbH & Co. KG Unabhängige Finanz- und Vermögensberatung. Gegenstand des von der HWV Finanzberatung GmbH & Co. KG Unabhängige Finanz- und Vermögensberatung ist die strategische Finanz- und Vermögensberatung. Die Gesellschaft ist berechtigt, als Finanzdienstleistungen die Anlagevermittlung ( 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 KWG), die Abschlussvermittlung (§ 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 2 KWG) und die Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 3 KWG) zu erbringen. Die Erlaubnis umfasst nicht die Befugnis, sich beim Erbringen von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen. Ebenfalls berechtigt die Erlaubnis nicht dazu, mit Finanzinstrumenten auf eigene Rechnung zu handeln. Die Erlaubnis erstreckt sich nicht auf Bankgeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG oder sonstige Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1 a Satz 2 KWG.
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