(1) Gegenstand des Unternehmens sind die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 WPO in Verbindung mit § 43a Abs. 2 WPO sowie § 33 StBerG in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere a) die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, b) die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, c) die damit vereinbaren Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 2 i.V.m. § 43 a Abs. 2 WPO einschließlich Treuhandtätigkeiten (2) Die Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin der HWS Reinert GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und übt die Geschäftsführung bei dieser KG aus. (3) Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters und des Wirtschaftsprüfers nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG und § 43 a Abs. 3 Nr. 1 WPO, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
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