Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist - die Förderung von Wissenschaft und Forschung, - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, - die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, - die Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungs- vorhaben, - Unterhaltung einer Berufsakademie, - Umsetzung von Qualitätsvorgaben in Ausbildungen der Bereiche Sport und Gesundheit, - Förderung junger Menschen in ihrer individuellen Berufsentwicklung, um Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, - Förderung der Inklusion. Die Körperschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Hochschulen, Fachhochschulen und Universitäten
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