1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe und der Bildung. 2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Vernetzung, Bildung und Ausbildung von Menschen im Sport- und Bewegungsbereich, insbesondere im Bereich des Radfahrens. Hierzu werden Radfahrschulungen durch ausgebildete Radfahrlehrer angeboten, die Eigenbewegungen anregen, gestalten und gewährleisten sollen. Durch die Radfahrschulungen werden zudem Verkehrssicherheit und Mobilitätsverhalten gezielt trainiert. Da sich die Radfahrschulungen an Kinder und Jugendliche richten, insbesondere auch an Flüchtlinge, werden auch Erziehung und Integration gefördert.
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