Abspaltung und Einbringung des Betriebsteils \'Automotive\' in Sinsheim der Hüppe Form Sonnenschutzsysteme GmbH gegen Sacheinlage. Für diese Sacheinlage wird der Hüppe Form Holding GmbH als Gegenleistung im Sinne von § 126 Abs. 1 Nr. 2 UmwG die obige Aufstockung der Stammeinlage gewährt. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 des UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die mit der Anmeldung eingereichten Schriftstücke, insbesondere der Prüfungsbericht über die Werthaltigkeit der Sacheinlage, können beim Registergericht Heidelberg eingesehen werden.
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.