Gemeinsame Führung und der Betrieb eines Architekturbüros als Partnerschaft mit beschränkter Haftung. Zweck der Partnerschaft ist die von Lieferinteressen und unabhängigigen Übernahme von Leistungen nach der Honorarordnung für Architketen und Ingenieure, insbesondere Planungs-, Überwachungs- und Betreuungsaufgaben aus dem Gebiet des Hochbaus und der Stadtplanung. Die Übernahme von gewerblichen Leistungen sowie Beteiligungen an baugewerblichen Unternehmen (bauausführendes Gewerbe, Bauträgergesellschaft etc.) ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für die gewerbsmäßige Vermittlung von Grundstücken und Finanzierungen.
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