Entwicklung, Erwerb, Errichten, Betreiben,Verwertung, Verwaltung von Stromproduktionsanlagen, insbesondere - aber nicht ausschließlich - von Anlagen zur Produktion von Strom aus erneuerbaren Energieträgern, wie z.B. Windkraftanlagen, Solarkraftanlagen, Biomassekraftanlagen, Geothermische Anlagen, etc.; Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von direkten Unternehmensbeteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften im In- und Ausland und das entgeltliche Erbringen von administrativen, finanziellen, kaufmännischen und technischen Dienstleistungen an die jeweilige Beteiligungsgesellschaft; Die Gesellschaft kann Erbbauberechtigter von kontaminierten Flächen werden und EEG-Anlagen oder/und andere Anlagen betreiben. Aus dem Betrieb solcher Anlagen (EEG-Anlagen oder/und anderen Anlagen) von der Gesellschaft vereinnahmte Pachtzinszahlungen sind zu 80 % in die Dekontaminierung/Entmunitionierung und Rekultivierung der im Erbbaurechtsvertrag übernommenen Flächen zu investieren. Der Erbbaurechtsgeber erhält bei Abschluss des Erbbaurechtsvertrages 500 Gesellschaftsanteile im Nennbetrag von insgesamt ? 500,00 an der Gesellschaft. Hierbei handelt es sich um vinkulierte Gesellschaftsanteile, über die nur mit den in § 7 vorgeschriebenen Zustimmungen verfügt werden darf.
Energieversorgung
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