1. die Beratung von Hotelunternehmen, Hoteleigentümern, Hotelbetreibern, Hotelinvestoren, Entwicklungsgesellschaften, Finanzdienstleistern und allen mit Hotel und Hotelimmobilien beschäftigten Einzelpersonen und Unternehmen bei allen Themen des Hotelmarktes und des Hotelimmobilienmarktes. 2. Die Gesellschaft kann im Rahmen von Hotelbetreiberverträgen Hotels im In- und Ausland betreiben. 3. Die Gesellschaft kann Hotelimmobilien an- und verkaufen; auch im Auftrag von externen Kunden. 4. Die Gesellschaft kann alle sonstigen Geschäfte betreiben, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszwecks dienlich sind. 5. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen ganz oder teilweise erwerben, wieder veräußern, aufgeben und für diese in Vertretung tätig werden. Sie kann mit anderen Unternehmen Arbeits- und Interessengemeinschaften schließen und solche Gemeinschaften wieder lösen. Sie kann im Rahmen von Betreiberobjekten Kooperations- und Franchiseverträge abschließen.
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