Förderung der Altenhilfe und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb eines Hospizes, um eine würdevolle Stebebegleitung und eine adäquate Versorgung von Patienten mit unheilbaren Krankheiten, die sich in ihrer letzten Lebensphase befinden, zu gewährleisten. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Sie ist insbesondere befugt, sich an anderen gemeinnützigen Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Aufgabengebieten zu beteiligen oder Zweigniederlassungen zu begründen. Die Gesellschaft wird in ihrer Hospizarbeit im Sinne evangelischer Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche und in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe tätig. Die Gesellschaft ist Mitglied des Diakonischen Werks evangelischer Kirchen in Niedersachsen e.V. und dadurch zugleich mittelbar dem Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. als anerkanntem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen. Soll die Zuordnung zur Ev.-luth. Landeskirche verändert werden, ist das Diakonische Werk evangelischer Kirchen in Niedersachsen e.V. vorab darüber zu informieren.
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