A) die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (mildtätige Zwecke i.S.v. § 53 Ziff. 1 AO); b) die Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Ziff. 9. AO); c) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke (§ 52 Abs. 2 Ziff. 25 AO); d) die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Ziff. 3 AO); e) die Förderung der Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Ziff. 4 AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung und den Betrieb eines stationären Hospizes in Nassau (Lahn) oder Umgebung sowie die Förderung der Hospiz- und Palliativarbeit, durch differenzierte Angebote an stationären Diensten mit der Zielsetzung: Betreuung und Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen die einer palliativ-medizinischen / palliativ-pflegerischen Versorgung bedürfen, bei denen weder Heilung noch Stillstand der Erkrankung erreicht werden kann und eine Versorgung zu Hause nicht möglich ist sowie die Beratung, Betreuung und Unterstützung von Angehörigen und anderen dem Sterbenden nahestehenden Personen in der stationären Pflege und die persönliche Begleitung im Rahmen der Trauerbewältigung einschließlich des Angebotes der seelsorgerischen Begleitung. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit soll die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Sterben als Teil des Lebens z.B. durch Beratungen zur Patientenverfügung, Durchführung von Sterbeseminaren und Trau-ergruppen gefördert werden. Ziel der Gesellschaft ist es zudem, durch das Angebot von Schulungen und Fortbildungen ehrenamtliche Helfer für die Sterbebegleitung zu gewinnen. Die Gesellschaft verfolgt das Ziel, Geburt, Leben und Sterben als untrennbar miteinander verbunden in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu tragen und schwerstkranke und sterbende Menschen auf ihrer letzten Wegstrecke bis zu ihrem Tod zu begleiten. Die Würde, das Recht auf Selbstbestimmung, die freie Willensäußerung und die individuellen Bedürfnisse von Leib, Seele und Geist der sterbenden Menschen stehen im Mittelpunkt der hospizlichen Begleitung. Die Begleitung schließt Angehörige, Freunde und Trauernde mit ein.
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