1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung von 1977 in der jeweils gültigen Fassung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Eingliederung Behinderter und von Behinderung betroffener Menschen in die Gesellschaft gem. SGB XII, sowie die Unterstützungsleistung Jugendlicher im Sinne von SGB VIII. 3. Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Anmietung von Räumen im neuen Kultur- und Bildungszentrum der Stadt Bad Oldesloe, in welchen die Maßnahmen zur Inklusion durchgeführt werden. 4. Dies geschieht in Form von: Beratung, Hilfe, Unterstützung, Anleitung, Organisation und Koordination sowohl in Einzelbetreuungen, Gruppenangebote, sowie das Angebot inklusiver Beschäftigungsangebote SGB XII. 5. Die Aufgaben der "Horizonte gemeinnützige GmbH" beinhalten im Einzelnen: a) Die betroffenen Menschen ihren Möglichkeiten entsprechend der Teilhabe in die Gesellschaft wieder einzugliedern. Dazu gehört auch die Gestaltung des sozialen- und des Arbeitsumfeldes. Aufgabe ist es diesen Menschen eine sinnhafte Aufgabe zu geben, dazu gehört auch die Gestaltung des sozialen und reflektierten Beschäftigungsumfeldes. b) Den Menschen soll die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht bzw. erleichtert werden. c) Nach Möglichkeit soll eine stationäre Maßnahme vermieden bzw. beendet werden. d) Die Klienten werden darin unterstützt weitgehende Selbständigkeit zu erreichen oder wieder zu erlangen. e) Die Menschen werden befähigt ggf. ihre Behinderung zu akzeptieren, ihre Lebenssituation zu stabilisieren und die eigenen Fähigkeiten weiter zu entwickeln. f) Ziel ist es die höchstmögliche Selbstbestimmung zu fördern und zu ermöglichen. Dem behinderten Menschen soll geholfen werden sein soziales Umfeld und seine Tagesstruktur sinnhaft und zufriedenstellend zu gestalten, damit eine Verschlechterung der Behinderung und deren Folgen vermieden bzw. verlangsamt werden. g) Zusätzliche Aufgaben in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen, Erlernung und Strategiefindung zur Vermeidung der Belastung bei psychischen Erkrankungen von Familienangehörigen. Vermeidung von Co-Abhängigkeit. Stabilisierung der Familien zur Vermeidung von stationärer Unterbringung - Unterstützung von Verselbständigung des Kindes/ Jugendlichen - Unterstützung von Ablösungsprozessen.
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