1) Gegenstand des Unternehmens ist die Koordinierung und Organisation von Bauvorhaben, die Übernahme von Bauplanungs- und Ingenieursleistungen auf eigene und fremde Rechnung, sowie die schlüsselfertige Erstellung von Gebäuden aller Art mittels Vergabe der Leistungen an Subunternehmen, des Weiteren auf eigene und fremde Rechnung die Übernahme aller Ausführungsleistungen für Bauvorhaben aller Art, auch und vor allem durch die Vergabe der Leistungen an Subunternehmen. 2) Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen und Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Zweck des Unternehmens unmittelbar und mittelbar zu fördern. Sie darf zur Erfüllung dieses Zweckes auch andere Unternehmen im In- und Ausland gründen, erwerben oder sich an diesen beteiligen, deren Geschäftsführung übernehmen und Unternehmensverträge abschließen. Soll der Gesellschaft nur die mittelbare Verwirklichung des Zwecks erlaubt werden, etwa durch abhängige Gesellschaftsführung, so muss dies in der Satzung verankert sein. 3) Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.
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