1. Die Tätigkeit als Versicherungsmakler auf der Erlaubnisgrundlage gem. § 34d Abs. 1 GewO. Weiter ist die Gesellschaft als Finanzanlagenberater bzw. -vermittler auf der Erlaubnisgrundlage gem. § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 GewO tätig. Diese Erlaubnis beinhaltet die Befugnis, Anlageberatung zu erbringen oder den Abschluss von Verträgen über den Erwerb der folgenden Finanzanlagen zu vermitteln: - Anteilsscheine einer Kapitalanlagegesellschaft oder lnvestmentaktiengesellschaft oder von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des lnvestmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen ( 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO) -Anteile an geschlossenen Fonds in Form einer Kommanditgesellschaft ( 34f Abs. 1 S.1 Nr. 2 GewO) -Sonstige Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes ( 34f Abs. 1 S.1 Nr. 3 GewO) Beratungen, welche eine Erlaubnis nach § 32 KWG erfordern, z.B. Produkte wie Zertifikate, Aktien, Derivate werden von der Gesellschaft nicht ausgeführt.
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