Zweck der gemeinnützigen Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO, sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind im Sinne des § 53 Nr. 1 AO. Sie widmet sich der Betreuung und Begleitung Schwerstkranker und Sterbender, deren Familien, sowie Trauernder im häuslichen, teilstationären und stationä- ren Bereich. Bei der Begleitung Schwerstkranker und Sterbender stehen die vier Hospiz-Grundprinzipien im Vordergrund der Arbeit: schmerzfrei, nicht alleingelassen, die "letzten Dinge" regeln, sich den Sinnfragen stellen können. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Errichtung und Betrieb einer Hospizeinrichtung in Kooperation mit einem ambulanten Hospizdienst, um Menschen zu betreuen, die infolge ihres körperlichen, geistigen und seelischen Zustands nicht mehr im häuslichen Umfeld betreut und gepflegt werden. Eine weitere Aufgabe der gemeinnützigen Gesellschaft ist eine Betreuung von Angehörigen in der Sterbebegleitung und danach, z. B. in der Trauerbewältigung. Schließlich verfolgt die Gesellschaft das Ziel, Ängste und Hemmungen im Zusammenhang mit der Thematik der Endlichkeit des Lebens und den Umgang mit Schwerstkranken durch Seminare und Vorträge abzubauen.
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