Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung zum Hörsystem, sowie die anwendungsorientierte audiologische Forschung, Hördiagnostik und Rehabilitation von Hörstörungen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch - die Gewinnung neuer Methoden und Erkenntnisse durch den Betrieb eines Hörzentrums, in welchem Universitäten/Forschungsinstitute als auch Unternehmen/Institutionen der Privatwirtschaft Projekte zur (Weiter-) Entwicklung von Hörgeräte-Systemtechnik sowie assoziierter Produkte alleine oder gemeinschaftlich in vorwettbewerblicher Kooperation realisieren können, - die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Berufsgruppen, die in diesen Bereichen tätig sind sowie - alle mit dem Hörzentrum im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Auch darf sie gleichartige, ähnliche oder andere Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten, soweit dieses nicht der Gemeinnützigkeit nach Absatz 1 entgegensteht.
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