Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 S. l Nr.9 AO), der Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 S. l Nr. 4 AO) und des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke (§ 52 Abs. 2 S. l Nr. 25 AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb eines stationären Hospizes sowie die Förderung der palliativen Arbeit. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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