Sämtliche zulassungsfreie Handwerke bzw. handwerksähnliche Tätigkeiten, insbesondere die folgenden, in der Anlage B HwO genannte Tätigkeiten: Eisenflechter, Bautentrocknungsgewerbe, Bodenleger, Asphaltierer (ohne Straßenbau), Fuger (im Hochbau), Holz- und Bautenschutzgewerbe (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden), Rammgewerbe (Einrammen von Pfählen im Wasserbau), Betonbohrer und -schneider, Kabelverleger im Hochbau, Einbau von genormten Bauteilen (z. B. Fenster, Türen, Zargen, Regale). Ferner, die nachfolgenden Tätigkeiten: Garten und Landschaftsbau sowie Akustik und Trockenbau.
Dachdecker
Gartenbau und Landschaftsbau
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