Anlage und Verwaltung ihrer Mittel nach einer festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage nach den §§ 261 bis 272 KAGB zum Nutzen der Anleger. Die Anlagebedingungen bestimmen gemäß § 151 und § 266 Abs. 1 Nr. 2 KAGB in Verbindung mit diesem Gesellschaftsvertrag sowie den durch die Anleger unterzeichneten Beitrittserklärungen das Rechtsverhältnis der Gesellschaft zu den Anlegern bzw. deren Rechtsnachfolgern (Anlagebedingungen).
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