(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung und des Gesundheitswesens. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere zum einen durch die wissenschaftliche Arbeit im Bereich der Erkrankungen des Gehirns mit dem Ziel, durch die Entschlüsselung der Zellbasis die Entstehung menschlicher Hirntumore zu erforschen. Zum anderen sollen durch die wissenschaftliche Arbeit an Nervenzellen, neuronalen Netzen und sog. Mini-Gehirnen die verschiedenen Ursachen schwerer psychischer Störungen untersucht werden. Es stehen darüber hinaus such therapeutische Angriffspunkte als Grundlage für die Entwicklung neuer Behandlungsmöglichkeiten im Fokus. Die Gesellschaft nutzt dabei u. a. neue Ansätze der Stammzellforschung. (2) Die genannten Tätigkeiten der Gesellschaft sind auch auf das planmäßige Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Organisationen gerichtet. lm gemeinsamen Zusammenwirken sollen alle Tätigkeiten, die der Patientenfürsorge und mithin dem Gesundheitswesen dienen, indem jeder Gesellschafter seinen satzungsmäßigen Beitrag erbringt, gefördert werden.
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