1) Der Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Förderung erfolgt als Wohnungsgenossenschaft durch eine dauerhafte, preisgünstige, gute, sichere und sozial und ökologisch verantwortliche Wohnungsversorgung. 2) Der Gegenstand der Genossenschaft ist eine dauerhafte, preisgünstige, gute, sichere und sozial und ökologisch verantwortliche Wohnungsversorgung ihrer ordentlichen Mitglieder. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Energiewirtschaft (bsw. Betrieb einer Photovoltaikanlage) des Städtebaus, der Infrastruktur und Mobilität (bsw. Car- oder Bikesharing) anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. 3) Die Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig. 4) Die Genossenschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, wenn dies der Förderung der Mitglieder dient.
Energieversorgung
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