Förderung - der Jugend- und Altenhilfe - der Kriminalprävention - der Fürsorge für Strafgegangene und ehemalige Strafgefangene - der Hilfe für Opfer von Straftaten der Verhinderung der Wohnsitzlosigkeit - der Erziehung, Volks- und Berugfsbildung - des Wohfahrtswesens, insbesondere der zweck der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohnfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), Ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einreichtungen und Anstalten - des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung, Unterhaltung und Förderung von Einrichtungen Sozialer Arbeit, welche Kinder, Jugendlich und Erwachsene bei der Bewältungen von Problem- und Konfliktlagen, sozialer Benachteiligungen und Straftaten unterstützen und beraten und Voraussetzungen zu einem selbstverantworteten Leben ohne gesellschaftliche Ausgrenzung schaffen. Die Soziale Arbeit orientiert sich hierbei an der Lebenswelt der Klienten.
Sozialwesen
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