Bei Wahrnehmung der Aufgaben gemäß den vorstehenden Absätzen müssen diese auf den öffentlichen Zweck ausgerichtet sein und den Belangen der Gemeinde dienen. Die Gründung und Übernahme von Tochtergesellschaften sowie die Beteiligung an Unternehmen (mittelbare Beteiligung) ist an die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung gebunden. Der Gesellschaftsvertrag von Tochtergesellschaften sowie von Unternehmen, an denen sich die Gesellschaft mittelbar beteiligt, hat die Regelungen des § 96 Abs. 1 Ziff. 1 bis 8 BbgKVerf. zu enthalten.
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
Die wichtigsten Informationen zu einem Unternehmen in übersichtlicher und zuverlässiger Form. Als bestmögliche Entscheidungsgrundlage zur Minimierung Ihrer Geschäftsrisiken. Die SCHUFA-Kompaktauskunft liefert Ihnen beispielsweise:*
* Die aufgeführten Informationen sind enthalten, sofern diese der SCHUFA Holding AG vorliegen
** Alle genannten Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827