Errichtung, Unterhaltung und der Betrieb von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie die Inklusion, insbesondere die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Garten- und Landschaftspflege sowie die Erbringung von weiteren Service und Dienstleistungen jeglicher Art und jeglichen Umfanges. Das Unternehmen ist eine Eingliederungseinrichtung mit der Pflicht zur Förderung von Menschen mit Behinderung und die Inklusion, insbesondere zur Arbeits- und Berufsförderung sowie Weiterbildung. Es soll durch seine Tätigkeit zur individuellen und sozialen Eingliederung von Menschen mit Behinderung/Inklusion und zur praktischen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in der Bundesrepublik Deutschland beitragen. Das Unternehmen hat seinen Geschäftsbetrieb so zu organisieren, dass es spezielle Angebote für seine Mitarbeiter mit Behinderung und oder Handicap, die wegen Art und Schwere der Behinderung/Handicap dauernd oder zeitweise auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine Beschäftigung finden und deshalb als erwerbsgemindert gelten, zur Teilhabe, insbesondere am Arbeitsleben, entwickelt und vorhält. Die Gesellschaft soll als Integrationsunternehmen im Sinne der Abgabenordnung § 68 Nr. 3 tätig sein.
Sozialwesen
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