1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung) sowie 2. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 der Abgabenordnung). (2) Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Berufsakademie zur Berufsqualifizierung von Abiturienten in dualer Ausbildungsform mit wissenschaftsbezogenen und gleichermaßen praxisorientierten Lehrinhalten für technische und kaufmännische Berufe an unterschiedlichen Lehr- und Lernorten im Bundesland Hessen. Die Dozenten repräsentieren sowohl die Wissenschaft als auch die betriebliche Praxis. Die Ausbildungsziele und Rahmenbedingungen werden in Studienordnungen konkretisiert. Die jeweiligen Studiengänge und Lehrveranstaltungen werden so ausgerichtet, dass die Teilnehmer bei erfolgreicher Teilnahme zu einer Diplom- bzw. Bachelor-Prüfung zugelassen werden. (3) Gegenstand der Gesellschaft ist weiterhin das planmäßige Zusammenwirken i.S. des § 57 Abs. 3 Satz 1 der Abgabenordnung zur Verfolgung ihrer gemeinnützigen Zwecke mit der Stiftung BildungsCentrum der Wirtschaft, Essen, sowie mit allen Kapitalgesellschaften, an denen die Stiftung BildungsCentrum der Wirtschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, sofern die jeweilige Körperschaft im Zeitpunkt des planmäßigen Zusammenwirken als gemeinnützig anerkannt oder zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen berechtigt ist, insbesondere durch 1. die entgeltliche Nutzungsüberlassung materieller und immaterieller Wirtschaftsgüter (z.B. Grundstücken einschließlich Gebäuden, Betriebs- und Geschäftsausstattung), 2. die entgeltliche Erbringung von shared-service-Dienstleistungen, z.B. administrative Tätigkeiten (Buchhaltung, Personalmanagement, ITServiceleistungen, Zentraleinkauf und ähnliche zur Erreichung des Satzungszweckes notwendige administrative Leistungen) sowie 3. die entgeltliche zentrale Bereitstellung sonstiger Dienstleistungen (z.B. Werbeleistungen, Telefon-/Internetdienstleistungen). Diese Leistungen werden von Mitarbeitenden der einzelnen Kooperationspartner im Rahmen ihres einheitlichen Arbeitsverhältnisses mit den Gesellschaften der BCW-Gruppe, unabhängig ihres konkreten Hauptanstellungsverhältnisses, gemeinsam erbracht. (4) Gegenstand der Gesellschaft ist ferner die Zuwendung von Mitteln i.S. des § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung an andere wegen Gemeinnützigkeit steuerbegünstigte Körperschaften, insbesondere an die Stiftung BildungsCentrum der Wirtschaft, Essen, sowie an Kapitalgesellschaften, an denen die Stiftung BildungsCentrum der Wirtschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist.
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