Anpassung der Erzeugung und des Absatzes von Qualitätsferkeln an die Erfordernisse des Marktes durch 1. Ausrichtung der Produktion nach gemeinsamen Erzeugungs- und Qualitätsregeln 2. Verkauf der gesamten Produktion an Ferkeln nach gemeinsamen Verkaufsregeln 3. Durchführung aller Maßnahmen, die einer Qualitätsverbesserung der Ferkelerzeugung dienen. Die Genossenschaft ist eine Erzeugergemeinschaft i. S. v. § 1 Abs. 1 des Marktstrukturgesetzes sowie der Durchführungsverordnungen zum Marktstrukturgesetz. Die Satzung wurde am 27. 11. 1991 beschlossen. Die Genossenschaft wird gesetzlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Die Bekanntmachungen der Genossenschaft werden unter ihrer Firma im 'Genossenschafts-Kurier Hessen/Rheinland-Pfalz/Thüringen' veröffentlicht.
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