Stärkung und Förderung des Film- und Medienstandorts Hessen. Der Gegenstand des Unternehmens wird insbesondere verwirklicht durch a) Entwicklungsförderung, b) Produktionsförderung (einschließlich Fernsehproduktionen), c) Verleih- und Vertriebsförderung, d) Abspiel-, Kino- und Festivalförderung, e) Aus- und Fortbildung (insbesondere Förderung des Nachwuchses). (2) Soweit gesetzlich zulässig und nach diesem Gesellschaftsvertrag nicht untersagt, ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen.
Interessengemeinschaften
Filmproduktion
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