Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen durch Beratung und Vertretung der Auftraggeber in Steuersachen und Hilfeleistung bei Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten, die Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und bei der Erfüllung von Buchführungspflichten, die auf Grund von Steuergesetzen bestehen, insbesondere: die Aufstellung von Steuerbilanzen und deren steuerlichen Beurteilung, Bearbeitung von Steuererklärungen und der dazu erforderlichen Unterlagen, Vertretung in Steuersachen vor Finanzbehörden sowie Finanz- und Verwaltungsgerichten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sofern die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Gesellschaft ist befugt, Einzel- und Sozietätpraxen von Angehörigen der steuerberatenden Berufe zu erwerben, bzw. auch die Mandantschaft einer Steuerberatungsgesellschaft zu erwerben, soweit nicht zugleich Anteile derselben erworben werden.
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