(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. (3) Der Satzungszweck wird insbesondere durch planmäßiges Zusammenwirken im Sinne von § 57 Abs. 3 AO mit der steuerbegünstigten Henneberg-Kliniken-Betriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Hildburghausen, die ebenfalls die in § 2 Nr. 2 genannten steuerbegünstigten Zwecke verfolgt, verwirklicht. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt hierbei durch Nutzungsüberlassungen, etwa die Vermietung und Verpachtung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Einrichtungen an die Henneberg-Kliniken-Betriebsgesellschaft mbH zum Zweck des Betriebs steuerbegünstigter Zweckbetriebe im Sinne der §§ 65 AO ff., insbesondere zum Betrieb eines Krankenhauses im Sinne von § 67 AO.
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