Erbringung von Büro-Dienstleistungen für Patentanwälte oder Patentanwaltsgesellschaften, Übersetzer und/oder Dolmetscher sowie Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten und Erstellen von juristischen und technischen Übersetzungen im Sinne der §§ 52b und 52c Absatz 1 Nr. 4 PaO. Diese Tätigkeiten werden nur durch die in den Diensten der Gesellschaft stehenden zugelassenen Patentanwältinnen und Patentanwälte bzw. Übersetzerinnen und Übersetzer unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechtes ausgeführt. Die Gesellschaft schafft die insoweit erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte; sie unterhält insbesondere die nach dem Berufsrecht der Patentanwälte vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherungen. Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten der Patentanwaltsordnung sowie des sonstigen Berufsrechts der Patentanwälte nicht zuwiderhandeln; sie darf insbesondere die für sie tätigen Patentanwältinnen und Patentanwälte in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen. Der Gesellschaft ist Werbung nur in den berufsrechtlichen Grenzen erlaubt. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie darf sich an anderen Gesellschaften beteiligen; ausgenommen ist die Beteiligung an Zusammenschlüssen zur gemeinschaftlichen Berufsausübung, insbesondere die Beteiligung an anderen Patentanwalts-, Rechtsanwalts- und/oder Steuerberatungsgesellschaften.
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