Für Wirtschaftsprüfergesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 4 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere - die Durchführung gesetzlicher und freiwilliger Jahresabschlussprüfungen und Konzernabschlussprüfungen, - die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen und Privatpersonen, - die steuerliche Gewinnermittlung sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht, - die Lohnbuchführung und die Finanzbuchhaltung für Unternehmen, - Unternehmensberatung sowie Beratung im Rahmen von Umstrukturierungen oder Übertragungen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
Unternehmensberatung
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