A) Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, b) Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, c) Förderung der Entwicklungszusammenarbeit, d) die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln im Sinne des § 58 Nummer 1 Abgabenordnung zur Förderung der vorgenannten Zwecke. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch finanzielle, sachliche, technische und medizinische Unterstützung in Form von a) Brunnenbohrungen, b) Finanzierung von medizinischen Operationen, zum Beispiel zur Heilung des grauen Stars, c) Lieferung von Schulmaterial, d) Lebensmittellieferungen, e) Lieferung von Zuchttieren, f) Vermittlung von Schulpatenschaften, g) Betreuung von Waisenkindern.
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