Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V). Zweck des Betriebes des Medizinischen Versorgungszentrums ist die ambulante Heilbehandlung im Rahmen der vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorung, stationäre Tätigkeiten des Medizinischen Versorgungszentrums und der darin tätigen Ärzte an der HELIOS Klinik Oberwald als Belegärzte oder Honorarärzte sowie weitere Tätigkeiten, die Medizinischen Versorgungszentren gesetzlich ermöglicht werden.
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