1. Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Wohlfahrtspflege. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung von Einrichtungen, die schwer vermittelbare und zuvor arbeitslose Personen berufs- sowie sozialpädagogisch betreuen, um dadurch deren Eingliederung in den normalen Arbeitsprozess zu unterstützen. Dies erfolgt in zusätzlichen gesellschaftlich nützlichen Betätigungsfeldern. Ein Geschäftsbetrieb wird nur unterhalten,soweit dies für eine sinnvolle Arbeitstherapie und eine zum Erwerb eines Dauerarbeitsplatzes günstige Kontaktaufnahme der forderungsfähigen Personen zu gewerblichen Unternehmen erforderlich ist. Die Gesellschaft hat insbesondere folgende Aufgaben: - Wiedereingliederung von Dauerarbeitslosen - Qualifizierung in neuen Tätigkeitsfeldern - Entwicklung und Realisierung innovativer Projekte im Bereich Arbeit und Umweltschutz - Erschließung von Dauerarbeitsplätzen 2. Die Gesellschaft will für Arbeitslose, insbesondere für benachteiligte Gruppen, wie Langzeit- und schwer vermittelbare Arbeitslose, geeignete Arbeitsmöglichkeiten schaffen, die den Erhalt und die Weiterentwicklung ihrer persönlichen und beruflichen Fähigkeiten sowie die beruflichen Wiedereingliederungschancen unterstützen und fördern. Zu diesem Zweck sucht die Gesellschaft die Kooperation mit Kommunen, ortsansässigen Betrieben, mit Trägern der beruflichen Qualifizierung und der Arbeitsverwaltung.
Sozialwesen
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