Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; Förderung von Kunst und Kultur; Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten. Der Zweck wird insbesondere, aber nicht abschließend verwirklicht durch folgende Maßnahmen: Zuwendungen an Schulen oder Gewährung von Stipendien; Förderung von Vorhaben, die geeignet sind einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten; Zuwendungen an Kulturvereine zur Förderung regionaler Kulturprojekte; Zuwendung an freiwillige Feuerwehren und Rettungsdienste, insbesondere für Maßnahmen und Schulungen zur Unfallprävention; Zuwendung an Hospizeinrichtungen wie z.B. für Kinderhospize.
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