Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Religion, der Jugend- und Altenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen und die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Zweck ist auch die Verwendung von Mitteln der Gesellschaft ganz oder teilweise für andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, zur Verwirklichung deren steuerbegünstigten Zwecke, soweit sie den Zwecken der Gesellschaft entsprechen. Bei Erfüllung dieses Zwecks ist die Gesellschaft an den diakonischen Auftrag der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern gebunden. (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) die Altenhilfe und -pflege und die Unterhaltung entsprechender Einrichtungen, insbesondere die Unterhaltung des Heinrich-Heinel-Heims, einem Altenheim am Sitz der Gesellschaft; b) missionarisch-seelsorgerliche und soziale Dienste an allen Altersstufen; c) Verbreitung christlicher Literatur; d) Förderung christlicher Werte und Wertvorstellungen im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben. (3.
Sozialwesen
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