Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz sowie des Umweltschutzes, -die Förderung der Tierzucht insbesondere alter, vom Aussterben bedrohter Nutztierrassen, -Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Naturschutzzwecke. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch -Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands von Moorflächen in der Kulturlandschaft zum Zweck des Naturschutzes durch Pflege mit gefährdeten Nutztierrassen und Maschinen, -Umweltbildung für ehrenamtlich Engagierte im Bereich Naturschutz, -Erhaltungszucht der gefährdeten Nutztierrasse "weiße hornlose Heidschnucke" (Moorschnucke).
Schafzüchter
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